Nachweisdokument für Fahrzeughalter und Fuhrparkverantwortliche.
Laut Straßenverkehrsordnung ist immer der Halter des Fahrzeuges für die gültige Fahrerlaubnis des jeweiligen Fahrers verantwortlich (§ 31 StVZO). Im privaten Gebrauch ist der Halter fast immer der Fahrer, insofern versteht sich diese Pflicht von selbst. Bei Firmenfuhrparks ist das anders: Der Halter ist selten auch der Fahrer. Meist ist der Halter – stellvertretende für das Unternehmen - der Geschäfts- und Fuhrparkleiter, der nicht fährt. Dennoch muss er dafür sorgen, dass die Fahrer alle eine gültige Fahrerlaubnis haben und diese regelmäßig kontrollieren. Regelmäßig heißt hier vor der ersten Fahrt und danach alle sechs Monate. Außerdem auch, wenn ein Verdacht auf Entzug der Fahrerlaubnis besteht.
Diese so genannten Halterpflichten muss man sehr ernst nehmen, sonst drohen hohe Strafen (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG). Stellvertretend für das Unternehmen stehen Geschäfts- und Fuhrparkverantwortlicher in der Haftung.
Um diese regelmäßige Kontrollpflicht zu vereinfachen, hat der HUSS-VERLAG ein selbst erklärendes und rechtlich bindendes Formular erstellt.
- 50 Blatt und 50 Durchschläge pro Block
- DIN A5 mit Abheftlochung
- Selbstdurchschreibend
- Mit Einlegekarton