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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen / Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 128


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Produktinformationen
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Artikel-Nr.:
     858A-9783112334751
Hersteller:
     Verlag Walter de Gruyter
Herst.-Nr.:
     9783112334751
EAN/GTIN:
     9783112334751
Suchbegriffe:
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Rechtsbücher
Frontmatter -- Inhalt -- 1. Zum Begriff des Kartells und zum Erfordernis der Schriftform im Sinne des 8 1 der Kartellverordnung. 2. über die Kündbarkeit von Nebenleistungspflichten der Gesellschafter einer Gesellschafter gmbH. -- 2. Preußisches Fluchtlinienrecht. Begriff der sog. historischen Straße. Wie weit reicht die Befugnis der Landesgesetzgebung, den Anspruch des Eigentümers eines in die Fluchtlinie fallenden Grundstücks auf Entschädigung für die mit der Festsetzung der Fluchtlinie verbundene Bebauungsbeschränkung näher zu regeln? Ist § 13 Abs. 1 des preuß. Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 mit der Reichsverfassung vereinbar? -- 3. Über die Pflichtbeteiligung nach Stasseltaris bei eingetragenen Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht -- 4. Unter welchen Umständen kann ein durch einen Fehlschuß verletzter Jagdgast den Veranstalter und Leiter einer Treibjagd auf Schadensersatz in Anspruch nehmen? -- 5. Fällt die Ausschlußsrist des § 1571 Abs. 1 Satz 2 BGB. unter § 8 des Gesetzes betr. den Schutz der infolge des Krieges an der Wahrnehmung ihrer Rechte behinderten Personen vom 4. August 1914 (RGBl. S. 328)? -- 6. Preuß. Stempelsteuer. Ist die Befreiungsvorschrift der Tarifstelle 7 Abs. 9 Nr. 3 des preuß. Stempelsteuergesetzes auch auf Verträge anwendbar, die eine von mehreren Jndusttiewerken als Verkaufsstelle gegründete Gesellschaft mbH. über Erzeugnisse der Werke mit den Käufern abschließ? -- 7. Muß sich der Gläubiger einer vor Inkrafttreten der Auswertungsnovelle bestellten Hypothek einen zugunsten einer gelöschten Hypothek auf Grund des § 16 Abs. 2 AuswG. vorher eingetragenen Widerspruch auch dann entgegenhalten lassen, wenn der Wiedereintragung dieser Hypothek bis zum Inkrafttreten des § 14 AuswNov. die Vorschriften über den öffentlichen Glauben des Grundbuchs entgegenstanden? -- 8. Ist die Ruhegehaltskasse der Landbürgermeistereien und Landgemeinden der Rheinprovinz Beteiligte in dem Beschlußverfahren, das ein rheinischer Landbürgermeister nach § 7 des preuß. Kommunalbeamtengesetzes vom 30. Juli 1899 vor dem Kreisausschuß zur Feststellung seiner Pensionsansprüche anhängig macht? Hat der in dem Verfahren ergehende Beschluß des Kreisausschusses materielle Rechtskraft gegenüber der Ruhegehaltskasse? -- 9. Kann die Anstellungsbehörde, die einem preußischen Kommunalbeamten (außerhalb des Falles der vorläufigen Dienstenthebung im Dienststrafverfahren) die weitere Ausübung seines Amtes untersagt, ohne weiteres die Räumung und Herausgabe der ihm überlassenen Dienstwohnung verlangen? -- 10. Sind in der Revisionsinstanz die sachlichrechtlichen Wirkungen der Aufhebung eines Konkursverfahrens zu berücksichtigen, die nach Verkündung des Berufungsurteils beschlossen wurde? -- 11. Über den Zeitpunkt, in dem die Hypothek bestehen muß, damit die in § 416 BGB. bezeichneten Folgen der Mitteilung der Schuldübernahme eintreten. Ist die Schuldübernahme wirksam, wenn die nach § 20 AufwG. ausgeschlossene dingliche Haftung erst durch § 14 AufwNov. begründet wird, die Frist des § 416 BGB. aber beim Inkrafttreten der Novelle schon abgelaufen war? -- 12. Inwieweit steht der Geltendmachung einer persönlichen Eigenschaft als Eheanfechtungsgrund der Umstand enlgegen, daß der Kläger von dieser Eigenschaft schon während eines früheren Eheprozesses Kenntnis gehabt hatte -- 13. Wann beginnt die Verjährung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung? Auf wie lange Zeit erstreckt sich die Unterbrechung der Verjährung durch Vornahme einer Vollstteckungshandlung? -- 14. Über die Wirkungen der Anordnung des Prozeßgerichts, daß die Zwangsvollstreckung eingestellt werde -- 15. Welche Bedeutung hat die Einttagung des Ausschlusses eines Genossen in die gerichtliche Genossenliste für seinen Auseinandersetzungsanspruch gegenüber der Genossenschaft? -- 16. Kann auf Feststellung eines Rechtsverhältnisses der einen Prozeßpartei zu einem Dritten geklagt werden? -- 17. Gr
Weitere Informationen:
Author:
Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft
Verlag:
De Gruyter
Sprache:
ger
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