Sie haben die Möglichkeit die zugestellte E-Mail-Rechnung jederzeit vor Ort auszudrucken, da diese mit einer elektronischen Signatur versehen ist.
Gem. § 14 UstG wird der Ausdruck einer E-Mail-Rechnung mit elektronischer Signatur vom Finanzamt anerkannt.
In der Bestellvorschau haben Sie, vor der endgültigen Bestellauslösung, die Möglichkeit einen Rechnungsversand per Post zu wählen.