Support-Portal » Ich habe meine Rechnung per E-Mail erhalten und möchte diese zukünftig als Papierrechnung per Post bekommen.

Sie haben die Möglichkeit die zugestellte E-Mail-Rechnung jederzeit vor Ort auszudrucken, da diese mit einer elektronischen Signatur versehen ist.

Gem. § 14 UstG wird der Ausdruck einer E-Mail-Rechnung mit elektronischer Signatur vom Finanzamt anerkannt.

In der Bestellvorschau haben Sie, vor der endgültigen Bestellauslösung, die Möglichkeit einen Rechnungsversand per Post zu wählen.

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