Im BMEcat erfolgt die Kennzeichnung Ihrer Produkte nach GHS über die Elemente SPECIAL_TREATMENT_CLASS und ARTICLE_FEATURES.
Wo finde ich die erforderliche Kennzeichnung?
Die Kennzeichnung der einzelnen Artikel/Gemische/Stoffe können Sie dem Sicherheitsdatenblatt (SDB) entnehmen. Unter Punkt 2 bzw. 2.2 (Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) ist die Kennzeichnung (Gefahren-Piktogramme, Signalwörter und Gefahrenhinweise) angegeben.
Was sind Pflichtangaben?
Folgende Attribute sind, falls im Sicherheitsdatenblatt vorhanden, Pflichtangaben:
→ GHS (z.B. GHS02, GHS07)
→ GHSSIGNAL (G (=Gefahr) oder A (=Achtung))
→ Gefahrenhinweis (z.B. H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.)
Wo hinterlege ich das Sicherheitsdatenblatt?
Das Sicherheitsdatenblatt wird im BMEcat im Bereich MIME_INFO hinterlegt. Eine Anleitung dafür finden Sie hier.
Weitere Hinweise:
- Die Angabe der Sicherheitshinweise (P-Sätze) ist optional
- Das Gefahrstoff-Logo wird automatisch von unserem System bereitgestellt und muss nicht zu uns übermittelt werden
- Eine Mehrfachkennzeichnung für GHS ist möglich
- Das GHSSIGNAL wird nur einmal am Artikel angegeben
- Auf der öffentlichen Mercateo-Plattform sind zulässig: GHS02, GHS04, GHS05, GHS07, GHS08 und GHS09
- Allgemeine Informationen finden Sie im Beitrag Kennzeichnung nach GHS
Weitere Details zur technischen Umsetzung finden Sie unterhalb der beiden folgenden Punkte: