Fahrtenbuch 105x149x5 mm DIN A6 QUER 40 Blatt Steuerlicher km-Nachweis Zur Anerkennung beim Finanzamt Abgrenzung privater und geschäftlicher Fahrten Mit Gesamtübersicht Mit Kraftstoffverbrauchstabelle
TEE-UU Tour Fahrtenbuch-Organizer, DIN A5 quer Schwarz (1 Stück) Produktbeschreibung: Fahrtenbuch-Mappe in DIN A5 Querformat mit einer Vielzahl an Fächern für die ordentliche Aufbewahrung aller Unt...
Sie sollten handschriftlich ein Fahrtenbuch führen, wenn Sie Ihren Dienstwagen auch privat nutzen. Denn das Finanzamt verlangt einen km-Nachweis für die steuerliche Anerkennung. Und das geht mit de...
Kontrollbuch für Transporter 2,8 - 3,5 t mit 30 Tageskontrollblättern Nach der Fahrpersonalverordnung muss jeder Fahrer eines gewerblich genutzten Fahrzeuges mit mehr als 2,8 Tonnen bis maximal 3,5...
Kontrollbuch für Transporter 2,8 - 3,5 t 36 Tageskontrollblätter für Fahrzeuge von 2,8 - 3,5 t ; nach § 1 Abs. 6 FPersV mit Ausfüllanleitung mit wichtigen Hinweisen (z.B. zum Download aller wichtig...
Produktdetails: Fahrtenbuch für Kraftfahrzeuge Karton-Einband mit Hochglanz-Kaschierung rot, blau, grün sortiert 40 Blatt Umrechnungstabelle für Kraftstoffverbrauch geheftet A 6 quer
Fahrtenbuch für PKW im Format DIN A6 quer mit 40 Blatt (= verwendbar für ca. 430 Fahrten). FSC® zertifiziert, aktuell und rechtssicher, für den steuerlich anerkannten Nachweis durch exakte Trennung...
Fahrtenbuch, 40 Blatt, DIN A6, 10 Fahrten pro Doppelseite eintragbar, ideal zur Anerkennung beim Finanzamt. Folgende Spalten beinhaltet das Fahrtenbuch: Datum, Fahrtzeit von-bis, Fahrstrecke, Grund...
Mit einem Fahrtenbuch grenzen Sie jede einzelne Geschäftsfahrt mit Ihrem Firmenwagen von Ihren
Privatfahrten leicht und nachvollziehbar ab. Dazu dokumentieren Sie Ihre Fahrten zeitnah,
in geschlossener Form und in fortlaufendem Zusammenhang. Aufzeichnungen, die auf losen
Papieren erstellt wurden oder Ausdrucke aus
Excel-Tabellen reichen demzufolge
nicht aus. Der Bundesfinanzhof schreibt vor, dass bei jedem Eintrag Datum, Gesamtkilometerstand,
Fahrziel, aufgesuchter Kunde bzw. Geschäftspartner sowie Gegenstand der dienstlichen Verrichtung
anzugeben sind. Neben diesen Vorschriften ist es empfehlenswert, außerdem den Namen des Fahrers
und dessen Unterschrift festzuhalten.
Die Ein-Prozent-Regelung
Das Steuerrecht sieht eine Ein-Prozent-Regelung - also die pauschale Versteuerung für die private
Nutzung des Firmenwagens - vor. Nach dieser Regelung wird ein Prozent des Listenpreises des
Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert. Zusätzlich werden 0,03 Prpzent mal der Entfernung der
Wohnung zur Arbeitsstätte mal dem Listenpreis des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil berechnet.
Seit dem 1. Januar 2006 müssen Sie als Selbständige/r Ihren Betriebswagen zu mindestens fünfzig
Prozent geschäftlich nutzen, um von der Ein-Prozent-Regelung zu profitieren. Für Arbeitnehmer
gilt diese Änderung nicht.
Sparen Sie bares Geld!
Als Alternative zur Ein-Prozent-Regelung können Sie ein genaues Fahrtenbuch führen, das die
tatsächliche private Nutzung aufzeigt. So wird ein individueller geldwerter Vorteil für Sie
berechnet. Diese Variante ist besonders dann zu empfehlen, wenn Sie Ihren Dienstwagen kaum
privat, sondern überwiegend beruflich nutzen. Der berechnete Betrag wird Ihnen als Fahrer
zum Einkommen zugerechnet, welches daraufhin versteuert werden muss.
Einfach und bequem
Für ein einziges Fahrzeug bietet sich die schriftliche Variante des Fahrtenbuchs in
A5- oder A6-Format Format an. Wenn Sie jedoch
einen ganzen Fuhrpark dokumentieren müssen, sollten Sie über ein elektronisches Fahrtenbuch
nachdenken.
Damit können Sie bequem am PC mit deutlich geringerem Aufwand
Ihr Fahrtenbuch führen. Viele Programme haben außerdem nützliche Zusatzfunktionen: sie
erkennen wiederkehrende Fahrten und zeigen Ihnen beispielsweise TÜV- oder AU-Termine an.