Kennzeichnung gemäß CLP/GHS – Verordnung
In Deutschland und im internationalen Transportgeschäft werden Güter auf den unterschiedlichsten Wegen transportiert. Eine solche Beförderung findet zu Land, auf dem Wasser oder in der Luft statt. Vor allem der Transport gefährlicher Stoffe und Gemische stellt dabei ein ernstzunehmendes Risiko dar. Um dabei einen gewissen Sicherheitsstandard gewährleisten zu können, wurde eine weltweit einheitliche Gefahrgutkennzeichnung eingeführt - das „
Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packing of Chemicals“ (kurz: GHS) ».
GHS-Verordnung sorgt für höheres Schutzniveau
Chemikalien werden weltweit hergestellt und gehandelt. Ihre Gefahren sind immer gleich und genau aus diesem Grund soll die Beschreibung und Darstellung der Gefahren von einem Produkt von Land zu Land ebenfalls identisch sein. Mit dieser Vereinheitlichung soll das Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt transparenter und vergleichbarer werden.

Deshalb haben viele Staaten, die bislang noch nicht über solche Vorschriften verfügen, die Regelungen gemäß
CLP/GHS-Verordnung » übernommen. Zur Vereinfachung ist die CLP/GHS-Verordnung modular aufgebaut. Es müssen somit nicht alle Inhalte übernommen werden. Die Elemente, die übernommen werden, dürfen den Inhalten der CLP/GHS-Verordnung nicht widersprechen. Das Global harmonisierte System regelt weltweit die einheitliche Einstufung und Kennzeichnung für das Inverkehrbringen und für den Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz sowie beim Transport von gefährlichen Gütern. Es erfolgt eine gleiche Kommunikation in verschiedenen Bereichen:
- Kennzeichnung der Waren für Inverkehrbringer (Händler und Hersteller)
- Transportkennzeichnung
- Sicherheitsdatenblätter
- Verbraucherschutz
Letzte Übergangsfrist für den Abverkauf der Lagerbestände ist bereits abgelaufen
Seit dem 01.06.2017 müssen sowohl Ihre Stoffe als auch Gemische gemäß
CLP/GHS-Verordnung » 2015 gekennzeichnet und im Sicherheitsdatenblatt eingestuft sein.
Eine Kennzeichnung gemäß CLP/GHS ist Plicht
Diese Verordnung ist international gültig und einheitlich. Beispiele für Gefahrgüter sind u. a. Lithium Batterien, Gasflaschen und Gemische.
Kennzeichnung von Gefahrgut & Gemischen
Gefährliche Güter und Gemische werden in folgende 9 Klassen unterteilt:
Facts zur GHS/CLP-Verordnung 2015
- das „Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packing of Chemicals“ (GHS) steht für die weltweit einheitliche Gefahreneinstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und ist Grundlage für die CLP-Verordnung 2015
- seit dem 26.11.2010 verweist die Gefahrstoffverordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien auf die CLP-Verordnung 2015
- für die Kennzeichnung von Stoffen ist die Kennzeichnung gemäß GHS/CLP seit dem 01.12.2010 gesetzlich vorgeschrieben, bei Gemischen gilt eine Übergangsfrist zum 01.06.2015
- die CLP-Verordnung 2015 findet nur Anwendung im Bereich des Inverkehrbringens
- detaillierte Richtlinien zur innerbetrieblichen Gefahrstoffkennzeichnung sind die aktuellen Technischen Regel für Gefahrstoffe 201 (11/2011) angegeben, die sich ebenfalls auf die CLP-Verordnung 2015 bezieht
Unsere Auswahl an Kennzeichnungssymbolen gemäß GHS:
Hersteller und Lieferanten von Chemikalien müssen sich bedeutend intensiver mit den neuen Vorschriften gemäß GHS/CLP auseinandersetzen als die Unternehmen, die Chemikalien "nur" anwenden. Auch in diesen Betrieben sollten sich die für Arbeitsschutz zuständigen Mitarbeiter rechtzeitig über die Neuerungen informieren. Aufgrund der Umsetzungsfristen müssen sich sowohl Hersteller von Stoffen als auch von Gemischen frühzeitig mit GHS/CLP beschäftigen.
Durch diese Kennzeichnung soll ein sicherer Umgang mit Gefahrgut sichergestellt werden. Gefahrgutkennzeichen liefern international die gleichen Informationen. Sie geben Auskunft über die Gefährlichkeitsmerkmale sowie über die beförderten Stoffe, mithilfe von Symbolik.
So ist ebenso die Kennzeichnung an einem LKW oder einem Container immer und überall gleich. Andere Verkehrsteilnehmer werden dadurch auf einen solchen Transport aufmerksam gemacht. Gleichzeitig gibt die Kennzeichnung den Rettungskräften, im Falle eines Unfalls mit Gefahrgut, entscheidende Hinweise welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Eine Kennzeichnung von Gefahrgut muss immer dann gegeben sein, wenn gefährliche Güter transportiert werden. Eine Gefahrgutkennzeichnung bei der Binnenschifffahrt ist ebenso Pflicht wie bei einem Transport per Bahn, auf der Straße oder mit dem Flugzeug. Dies kann, je nach Art des Gefahrguts und der zu transportierenden Menge auf unterschiedliche Weisen erfolgen. Bei kleinen oder freien Mengen reichen meist
Aufkleber oder Symbole » auf den Gütern aus, aber beim Transport von Stückgut mit einem LKW oder einem Container müssen Warntafeln angebracht werden.
Kroschke – Qualität seit 1957
Die Kroschke sign-international GmbH ist ein inhabergeführtes Unternehmen mit über 300 Mitarbeitern in Braunschweig und wurde im Jahr 1957 gegründet. Durch die stetige Weiterentwicklung in den Sortimenten

betriebliche Kennzeichnung, Erste Hilfe, Arbeitsschutz und Persönlicher Schutzausrüstung und Betriebsausstattung ist Kroschke zu dem Vollsortimenter und Einkaufsberater in Sachen Arbeitssicherheit herangewachsen.
Alle Kennzeichen werden im eigenen Haus gefertigt. Die Produktion zählt zu den größten und modernsten Siebdruckereien Europas. Das Kroschke-Sortiment umfasst heute über 20.000 Produkte.