StVO-Richtzeichen folgen den gesetzlichen Vorgaben
Die StVO-Richtzeichen zählen zu den in der Straßenverkehrsordnung festgeschriebenen
Verkehrszeichen und erleichtern mit ihren Hinweisen die Verkehrsführung. Anders als
StVO-Vorschriftszeichen stellen Richtzeichen keine eigenständigen, verkehrsrechtlichen Vorschriften in Form des Verwaltungsaktes dar.
Die StVO-Richtzeichen werden von zertifizierten Herstellern produziert
Verkehrszeichen folgen in ihrer Größe und Gestaltung exakt den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Es ist daher nicht zulässig, deren Farbe, Form oder Größe beliebig zu verändern. Vielmehr muss jedes Verkehrszeichen aus den dafür zugelassenen Materialien und in fachgerechter Verarbeitung hergestellt werden. Es darf nicht von den Urbildvorlagen der Bundesanstalt für Straßenwesen abweichen. Um zu gewährleisten, dass die entsprechenden Vorschriften bei der Herstellung der StVO-Richtzeichen eingehalten werden, dürfen nur zertifizierte Hersteller in Europa Verkehrszeichen produzieren. Lediglich für die kurzfristige Baustellenausstattung wird die Verwendung von StVO-Richtzeichen geduldet, die von nicht zertifizierten Firmen hergestellt werden.
Qualitätsvoraussetzungen für StVO-Richtzeichen
Eine wichtige Voraussetzung bei der Herstellung der StVO-Richtzeichen und anderen Verkehrszeichen ist die Einhaltung der RAL-Gütebedingungen des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung. Die Abkürzung RAL geht auf die frühere Bezeichnung des Instituts als Reichsausschuss für Lieferbedingungen zurück. Danach werden Verkehrszeichen aus Metall hergestellt und sind mit speziellen, reflektierenden Folien beschichtet, um auch bei Dunkelheit eine gute Sichtbarkeit der Schilder zu gewährleisten. Auf einem StVO-Richtzeichen soll nur eine einheitliche Reflexfolie verarbeitet werden, Reparaturen von Schadstellen sind nicht erwünscht. Die Schriften für die StVO-Richtzeichen sind in der DIN 1451 normiert und Piktogramme sowie Farben und Formen geben die Urbildvorlagen vor. Diese Vorgaben tragen dazu bei, dass Verkehrsteilnehmer die Hinweise der Schilder schnell erkennen und erfassen können. Nur ein Verkehrsschild, das diese Voraussetzungen erfüllt, ist ein Richtzeichen der StVO.
Inhalte der StVO-Richtzeichen
Obwohl StVO-Richtzeichen nicht dieselbe rechtliche Wirkung ausüben wie Vorschriftszeichen, müssen sie den allgemeinen Vorschriften für Verkehrsschilder entsprechen. Typisch für Richtzeichen ist ihre unterstützende Funktion. Sie sind unter anderem Verkehrszeichen, die Vorfahrtsregeln enthalten, Parkflächen markieren, auf verkehrsberuhigte Bereiche oder Verkehrshindernisse hinweisen, Ortseingangsschilder (
Richtzeichen 310) und Ortsausgangsschilder (
Richtzeichen 311) und die verschiedenen Hinweisschilder auf Autobahnen (
Richtzeichen 330), Schnellstraßen und anderen Verkehrswegen. Auch Umleitungsschilder und Wegweiser sowie typische Baustellenbeschilderungen zählen zu den StVO-Richtzeichen.
Aufstellung der StVO-Richtzeichen
Verkehrszeichen dürfen nicht beliebig aufgestellt werden und nicht jeder ist dazu berechtigt. Das trifft auch auf StVO-Richtzeichen zu. Lediglich auf Privatgrundstücken dürfen sie nach Belieben aufgestellt werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird. Typische Anwendungsgebiete für StVO-Richtzeichen auf Privatgrundstücken ist die Verkehrsregelung auf großen Betriebsgeländen oder Parkplätzen. Hierbei ist vielfach ein Hinweis auf die Ausfahrt zu finden oder darauf, dass Parken nur mit einer Parkscheibe erlaubt ist. Auch der Hinweis darauf, dass widerrechtlich parkende Fahrzeuge abgeschleppt werden, ist ein solches Richtzeichen, das häufig auf Privatgrundstücken zu sehen ist. Das
Richtzeichen 314 weist private und öffentliche Parkplätze aus.
Die Aufstellung von StVO-Richtzeichen im Zusammenhang mit Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt durch die Straßenbauunternehmen in Absprache mit den Straßenverkehrsbehörden. Für einen begrenzten Zeitraum dürfen StVO-Richtzeichen von den Straßenbauunternehmen aufgestellt werden, um auf Baustellen und eine geänderte Verkehrsführung hinzuweisen. Straßen- und Gartenbauunternehmen verfügen daher über eigene StVO-Richtzeichen zur Kennzeichnung ihrer Arbeitsbereiche.
Richtzeichen, die nicht mehr im amtlichen Verkehrszeichenkatalog enthalten sind
Einige Richtzeichen finden zukünftig keine Verwendung mehr und dürfen nicht mehr neu angeordnet werden. Allerdings bleiben die bis zum 1. April 2013 angeordneten Zeichen 150, 153, 353,
380,
381, 388 und 389 bis zum 31. Oktober 2022 gültig.