| |
|
| Artikel-Nr.: 158-EK6433 Herst.-Nr.: 166 433 EAN/GTIN: 4013207166444 |
| | |
|
| | |
| Ekastu Gefahrgutkoffer GGVSEB / ADR Kombi-Plus schützt bei möglichem Auftreten gas- und partikelförmiger Schadstoffe Ekastu Gefahrgutkoffer GGVSEB / ADRAusrüstung zum Schutz der Fahrzeugführer und der Umwelt im Schadensfall bei der Beförderung von Gefahrgut ADR-Koffer Kombi-Plus - schützt bei möglichem Auftreten gas- und partikelförmiger Schadstoffe
- ideal bei wechselnden Ladungen
- staubdichter Aufbwahrungskoffer
- Inhalt:
- 1 Paar Chemikalienhandschuhe
- 1 x Augenspülflasche
- 1 x Gasschutzbrille
- 1 x Halbmaske mit Kombifilter Schutzstufe ABEK1 P3 R D
Zu beachten ist, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung über eine geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) verfügen muss! Für die Beförderung von Gefahrgut gelten besonders strenge Vorschriften. Diese Vorschriften sind im europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter „ADR“ (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses) für die Vertragsstaaten verbindlich geregelt. In Deutschland sind die Regeln der ADR in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt „GGVSEB" umgesetzt. Hierbei ist unter Abschnitt 8.1.5 eine bestimmte Ausrüstung zum Schutz der Fahrzeugführer und der Umwelt im Schadensfall vorgeschrieben. Darunter sind auch Gegenstände zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zu verstehen, die das Fahrpersonal im Falle eines Unfalls benutzen soll, um sich gegen austretende Stoffe und andere Gefahren zu schützen, während sie entweder in der Nähe des Fahrzeugs bleiben um einen Schaden zu begrenzen oder aber sich zu ihrer eigenen Sicherheit vom Unfallort entfernen. Weitere Informationen: | | Breite [cm]: | 38,0 | Höhe [cm]: | 11,0 | Tiefe [cm]: | 30,0 | Norm: | GGVSEB/ADR | Produktart: | Gefahrgutkoffer | Produktkategorie: | Verbandkästen und -schränke | Farbe: | rot | Einsatzbereich: | Gefahrguttransport | Marke: | EKASTU Safety | B × H × T [cm]: | 38,0 × 11,0 × 30,0 |
|
| | |
| | | |
| | | |
| |