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Gefahrstoffetiketten - Kennzeichnung leicht gemacht

Die Pflicht zur Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen ist in der Gefahrstoffverordnung nieder geschrieben. Unterschiedliche Eigenschaften von Stoffen oder Stoffgemischen müssen ausgewiesen werden. Ob bei der Verpackung, Lagerung oder beim Transport: gefährliche - also gesundheits- und umweltgefährdende Eigenschaften - müssen sofort ersichtlich sein. Damit dies gewährleistet ist, gibt es eine Vereinheitlichung der Kennzeichnung. Gefahrstoffetiketten lassen sich leicht aufkleben und sind oft bereits für ganzheitliche Stoffe vorgefertigt, so dass nur noch der passende Stoff gewählt werden muss und alle Besonderheiten auf dem Etikett vermerkt sind.

Neue Richtlinien

Im Zuge der europäischen Vereinigung wurden auch die Bestimmungen zur Gefahrstoffkennzeichnung berarbeitet. Die Frist zur Änderung der Kennzeichnung für alle Stoffe muss bis 1. Dezember 2010 umgesetzt sein. Für Stoffgemische endet die Frist am 1. Juni 2015. Für Lagerbestände wird eine Kulanzfrist von zwei Jahren hinzugerechnet. Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Kennzeichnung nach Möglichkeit von Ihren Lieferanten bereits verwendet wird. Ist dies nicht der Fall, können Sie mit selbst erworbenen Etiketten Abhilfe schaffen und die Kennzeichnung selbst aufbringen.

Schnelles Erkennen immer und überall

Gerade chemische Verbindungen und Stoffe können unterschiedliche Gefährdungen verursachen, auch Verbrauchsmaterialien wie Heizöl und Benzin zu empfindlichen Reaktionen und Umweltschädigungen führen. Oftmals ist dem Laien nicht bekannt, welche Gefährdungen von den einzelnen Stoffen ausgehen. Damit Lagerpersonal, Mitarbeiter der Transportfirma oder der Produktionsmitarbeiter über die ausgehende Gefährdung informiert ist, verwenden Sie die vorgefertigten und einheitlichen Gefahrstoffetiketten. Die bisherige und aktuelle Kennzeichnung besteht aus einem schwarzen Piktogramm auf orangem Grund. Hinzukommen Zusatzvermerke über Verhalten und Sicherheit. Nach der Vereinheitlichung werden die alten Gefahrstoffsymbole durch neue Piktogramme abgelöst und in Zukunft einen roten Rahmen mit schwarzem Piktogramm auf weißem Grund darstellen.

Sorgen Sie für Sicherheit

Da in fast allen Unternehmen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, gehen die Kennzeichnungspflichten jeden etwas an. Sei es das verwendete Reinigungsmittel, der Schmierstoff oder das Ausgangsmaterial für Ihr Produkt - mit Gefahrstoffen kommen Sie an allen möglichen Eckpunkten in Berührung. Durch das Aufbringen von Gefahrstoffetiketten, die aus einer robusten Folie bestehen und weitestgehend gegen chemische Einflüsse resistent sind, können Sie schnell für Sicherheit und eine verbesserte Übersicht sorgen. Sie haben die Wahl, vorgefertigte oder individuell gestaltende Etiketten zu verwenden.
Bei der Herstellung von Produkten, die eine Kombination von Stoffen und Gefahren ausweisen, was vor allem bei Gemischen der Fall ist, empfiehlt sich, die Gefahren durch individuell gestaltete, aber den Grundlagen der Kennzeichnungspflicht entsprechende Gefahrstoffetiketten auszuweisen.

Gefahrstoffklassen

Damit die Gefahrstoffsymbole aussagekräftig sind, wurden die Eigenschaften der Stoffe in unterschiedliche Gefährdungsklassen unterteilt. Da von Stoffen oder Stoffgemischen unterschiedliche Gefährdungen ausgehen können, ist es ratsam, für häufig benötigte Etiketten bei einem Stoff, beispielsweise bei der Etikettierung Ihres Produktes oder zur Kennzeichung von eingelagertem Gefahrgut am Gefahrstoffregal, komplett vorgefertigte Etiketten zu verwenden. So sind auf Gefahrstoffetiketten für das Lösungsmittel Aceton alle gefährdenden Eigenschaften des Stoffes ausgewiesen. Ähnlich sieht es bei Benzin oder Heizöl sowie Dieselkraftstoffen aus.
Die Gefahrstoffetiketten sind abhängig von der Gebindegröße. Achten Sie daher darauf, dass genau die passenden Etiketten nach Stoff und Gebindegröße gewählt werden.

Explosionsgefährliche Stoffe

Explosionsgefährliche Stoffe sind nicht zusätzlich untergliedert. Es handelt sich dabei um Stoffe, die explodieren können. Bei einer solchen Kennzeichnung sind Flammen, Hitze und Stöße zu vermeiden.
Im Bereich der Entzündbarkeit gibt es Abstufungen. Ein einheitliches Piktogramm verdeutlicht die Gesamtgefahr, die einzelnen Verweise und Vermerke verdeutlichen, welche genaue Gefährdung vom Stoff ausgeht. Ob leicht oder hochentzündlicher Stoff wird durch die Etiketten deutlich. In der neuen Verordnung werden auch entzündliche und selbstentzündliche Stoffe ausgewiesen. Egal, welche Entzündbarkeit ausgewiesen ist, bei solchen Stoffen sind Wärmequellen, Funken und offene Flammen fern zu halten.
Brandfördernde Stoffe sind solche, die Brände begünstigen und Stoffe entzünden können. Sind diese eingelagert, kann eine Kennzeichnung im Brandfall wichtigen Aufschluss geben und die Löscharbeiten der Feuerwehr und die Arbeit der Rettungskräfte erleichtern. Bei Gefahrstoffen mit dieser Kennzeichnung ist jeglicher Kontakt mit brennbaren Stoffen zu vermeiden und die Lagerung anzupassen.

Giftige Stoffe

Giftig und sehr giftige Stoffe können auf verschiedenem Weg aufgenommen werden. Verschlucken, einatmen oder die Aufnahme über die Haut sind bei solchen Stoffen möglich. Wirkt der Stoff nur auf bestimmte Zielorgane toxisch, wird in Zukunft ein gesondertes, neu eingeführtes Piktogramm verwendet und somit die heruntergestufte Gefährdung deutlich ausgewiesen. Bei giftigen und sehr giftigen Stoffen ist der Körperkontakt komplett zu vermeiden. Das Gefahrstoffetikett weist den Mitarbeiter darauf hin.
Fortpflanzungsgefährdende, krebserregende und gesundheitsgefährdende Stoffe werden momentan noch über einheitliche Piktogramme dargestellt und nur durch eine zusätzliche Beschriftung genauer definiert. Mit der neuen Regelung wird eine spezifischere Abgrenzung erreicht. Hierbei werden gesundheitsgefährdende und fortpflanzungsgefährdende Stoffe und Gefahren für die Atemwege vereinheitlicht und von anderen Gefährdungen wie Hautreizungen oder ätzender Wirkung auf der Haut und reizenden Wirkungen auf Schleimhäute, Augen und Haut abgegrenzt, da diese eine geringere Gefährdung darstellen. Bei solchen Stoffen sind in den meisten Fällen bestimmte Schutzausrüstungen erforderlich. Hierzu gehören Atemmasken, Schutzbrillen und Handschuhe.

Umweltgefährdende Stoffe

Auch vor Umweltgefährdungen wird gewarnt. Geht von einem austretenden Stoff eine Wassergefährdung aus, kann der Lagermitarbeiter anhand des vorhandenen Gefahrstoffetiketts sofort erkennen, dass eine Lagerung in einem Gefahrstoffregal mit Auffangwanne nötig ist, um ausreichende Vorkehrungen zu treffen.
* Preise mit Sternchen sind Nettopreise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.
UVP bedeutet „Unverbindliche Preisempfehlung“
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler.