Industriewaage – leistungsfähig und präzise
Korrekte Waageergebnisse sind in vielen Bereichen qualitätsentscheidend und daher besonders wichtig. Ein große Rolle spielen daher Industriewaagen. Diese industriell genutzten
Waagen gelten als sehr leistungsfähig, präzise, verlässlich und sind den oft rauhen Gegebenheiten im industriellen Umfeld angepasst. Damit ist es beispielsweise möglich, Stückzählungen bestimmter Mengen vorzunehmen. Möglich ist dies durch zwei Teile - einer Mengen- und Referenzwaage, die über eine Schnittstelle verbunden sind. Während die Mengenwaage die präzise Stückzahl der Menge angibt, können mit der Referenzwaage kleinste Bauteile gewogen werden. Um die Auswertung der Daten zu erleichtern und mögliche Lese- und Schreibfehler zu vermeiden, kann man moderne Waagen mit dem
PC verbinden.
Wiegen von mehreren tausend Kilo
Der Wägebereich und die Ablesbarkeit von Waagen ist modellabhängig. Es gibt allerdings Industriewaagen, die Güter von mehreren hundert Kilo wiegen können. Waagen, mit denen Sie mehre Tonnen wiegen können, sind häufig in
Hubwagen integriert. Das ermöglicht Ihnen, Waren direkt vor der Verladung zu wiegen, wodurch Sie geringe Lade- und Entladezeiten erzielen können.
Amtliche Eichung von Waage dient dem Verbraucherschutz
In der heutigen Zeit, in der alles hoch technisiert und computergesteuert ist, kommt man um das genaue Messen von Waren nicht herum, will man wirtschaftliche Schäden umgehen. Doch dieses richtige Messen setzt voraus, dass die Geräte zur Messbestimmung auch funktionieren. Eine elektronische Waage gibt nur dann korrekte Ergebnisse an, wenn sie zuvor kalibriert und justiert wurde. Erst dadurch wird sie zu einem Messgerät. Kalibrieren bedeutet die Richtigkeit der Messgröße – also die Waagenanzeige – mit Hilfe von Prüfgewichten zu bestimmen. Diese Prüfung ist zu dokumentieren und regelmäßig zu wiederholen. Einen exakten Messpunkt ermittelt man bei der Justierung. Dabei muss das Messgerät so eingestellt werden, dass die Messabweichungen möglichst klein sind.
Eichmarke gilt nur für bestimmten Zeitraum
Der Gesetzgeber schreibt die amtliche Eichung von Waagen in verbrauchersensiblen Bereichen vor – z. B. im geschäftlichen Bereich, wenn man den Preis eines Produktes durch Wiegen bestimmt, in
Laboren und bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken, bei Fertigprodukten sowie bei amtlichen Zwecken (Gebühren, Zölle). Das Eichamt prüft in diesen Fällen die Waage und versieht sie mit einer Eichmarke, auf der die Eichgültigkeitsdauer vermerkt ist. Die Nacheichung ist Pflicht und gilt für zwei Jahre, bei Kontrollwaagen ein Jahr. Danach muss die Eichung erneuert werden.
Übrigens, der Deutsche Kalibrierdienst (DKD)führt die Kalibrierung von Messgeräten und Maßverkörperungen durch und stellt die nötigen Kalibrierscheine aus.
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