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Notleuchten und Fluchtwegleuchten: Rettungswege sicher erreichen und gefährliche Situationen vermeiden

Nicht nur in öffentlichen Einrichtungen, auch in Unternehmen, Tiefgaragen und sogar einigen Wohnhäusern sind Notbeleuchtungen vorgeschrieben. Überall da, wo nur künstliche Beleuchtung zum Einsatz kommt, sollen dadurch Panikausbrüche vermieden, Rettungswege sichtbar gekennzeichnet oder Fluchtmöglichkeiten erhellt werden, damit alle im jeweiligen Objekt befindlichen Personen sicher den Ausgang erreichen. Je nach Branche, Betriebsgröße und Gefährdungspotenzial werden die konkreten Anforderungen unter anderem in der DIN EN 1838 sowie verschiedenen VDE-Vorschriften festgelegt.  

Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung

Beim Begriff Notbeleuchtung kann es sehr schnell zu Verwechslungen oder Verwirrungen kommen. Denn: dieser Begriff wird oft auch für die Bereiche der Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung verwendet. Prinzipiell ist das auch nicht falsch – der jeweilige Einsatz erfüllt nur verschiedene Zwecke.

Sicherheitsbeleuchtung

Dies ist der häufigste Bereich, in dem Notleuchten eingesetzt werden. Kommt es in einem Gebäude zu einem Stromausfall, dann markieren Sicherheits- und Fluchtwegleuchten die vorhandenen Rettungswege. Dies soll allen im Objekt anwesenden Personen die schnelle Flucht aus dem Gefahrenbereich ermöglichen. Zusätzlich können die Leuchten auf Sammelstellen, Feuerlöscher oder andere Einrichtungen zum Brandschutz hinweisen. Die Helligkeit sollte im mittleren Bereich eines Ganges mindestens 1 Lux, in Randbereichen mindestens 0,5 Lux betragen.

Antipanikbeleuchtung

Der Einsatz von Antipanik-Beleuchtungen dient vorrangig dazu, Fluchtwege zu markieren. Dabei werden allerdings nicht nur die Fluchtwegkennzeichen, sondern zusätzlich ganze Flächen von Räumen, Gängen oder etwa Aufzügen dezent beleuchtet. Zum einen soll dadurch der Rettungsweg markiert und zum anderen der Ausbruch einer Panik aufgrund der Dunkelheit vermieden werden. Die jeweilige Helligkeit sowie die konkreten Anforderungen unterscheiden sich nach Branche und Einsatzbereich. Auch hier sollte die Helligkeit im mittleren Bereich eines Gangs mindestens 1 Lux, in Randbereichen mindestens 0,5 Lux betragen.

Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung

Dazu zählen zum Beispiel Bereiche mit nachlaufenden Maschinen, die frei bewegliche Teile enthalten, Laboreinrichtungen, Baustellen mit offenen Baugruben oder etwa elektrische Betriebsräume. Für diese Einrichtungen gelten spezielle Anforderungen an die Notbeleuchtung. Die Helligkeit sollte 10 % der Standardbeleuchtung entsprechen, jedoch mindestens 15 Lux. Die Notleuchte sollte diese Helligkeit innerhalb von 0,5 Sekunden erreicht haben.

Ersatzbeleuchtung

Im Gegensatz zur Notbeleuchtung dient die Ersatzbeleuchtung zwar auch der Kennzeichnung von Rettungswegen und der Evakuierung im Notfall, hat aber als Hauptaufgabe die Fortführung wichtiger Arbeiten bei einem Stromausfall sicherzustellen. Ersatzbeleuchtungen kommen vorrangig in Krankenhäusern, Rettungsleitstellen oder etwa Sicherheitsbereichen zum Einsatz. Je nach Branche und Einsatzgebiet sind Anforderungen für den Betrieb einer Ersatzbeleuchtung u.a. in der DIN EN 1838 geregelt.

Welche Energiequelle sollte für die Fluchtwegleuchte gewählt werden?

Notleuchten und Fluchtwegleuchten beziehen ihre Energie hauptsächlich über zwei verschiedene Methoden:

Eigene/eingebaute Energiequelle

Hier ist in der Notleuchte ganz klassisch ein Akku integriert. Dieser wird über die Netzspannung permanent geladen und übernimmt bei einem Stromausfall sofort die Versorgung der Leuchte mit Elektrizität. Der Wartungsaufwand kann bei diesen Modellen allerdings sehr erheblich sein. Im schlimmsten Fall muss jede Lampe einzeln auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Verringern lässt sich dieser Aufwand, indem Leuchten mit zusätzlichen Kommunikationsmöglichkeiten verwendet werden. Diese können an eine Überwachungseinrichtung angeschlossen werden, die die erforderlichen Prüfungen automatisch vornimmt und im Fall eines Fehler sofort einen entsprechenden Alarm und im Idealfall sogar den genauen Standort der Leuchte übermittelt bzw. anzeigt.

Zentral-/Gruppenbatterieanlagen/Notstromaggregate

Hier erfolgt die Versorgung der Notleuchten mit Elektrizität bei einem Stromausfall aus einer zentralen Batterie-Anlage bzw. von einem Notstromaggregat aus. Das hat den Vorteil, dass hier von einem Punkt aus sichergestellt werden kann, dass die entsprechende Versorgung mit Energie gewährleistet ist. Diese Methode befreit den Betreiber jedoch nicht von der Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der einzelnen Notleuchten. Hier empfiehlt sich auch der Einsatz von Modellen mit Kommunikationsbausteinen zum Anschluss an eine Überwachungsanlage.

Betriebsdauer der Fluchtwegleuchte

Im Normalfall sollte die Betriebsdauer von Rettungsleuchten mindestens 3 Stunden ohne Leuchtstärkeverlust gewährleistet werden. Je nach Branche und Einsatzbereich, zum Beispiel in Krankenhäusern, Leitstellen o.ä., kann dieser Wert auch deutlich höher liegen. Die genauen  Richtlinien können den entsprechenden Verordnungen entnommen werden.

Leuchtmittel

Im Bereich der Sicherheitsbeleuchtung zeichnet sich der Trend ab, klassische Leuchtstofflampen durch LED zu ersetzen. Hochwertige LEDs haben eine höhere Lebensdauer Stunden und einen sehr geringen Energieverbrauch.

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