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![]() Rohrleitungen richtig kennzeichnen!
Nichterdverlegte Rohrleitungen müssen auf Grundlage der DIN 2403 nach dem Durchflussstoff gekennzeichnet werden. Da durch die Rohrleitungen Gase oder auch chemische Flüssigkeiten fließen können, ist eine deutliche Kennzeichnung der Rohrleitungen unverzichtbar. Sie sorgt für Sicherheit und ist gleichzeitig bei einer wirksamen Brandbekämpfung dringend notwendig.
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Um gesundheitliche Schäden und Unfälle zu vermeiden, muss die richtige Kennzeichnung deutlich auf mögliche Gefahren hinweisen und wichtige Informationen zum Durchflussstoff vermitteln. Die Norm basiert auf den vereinfachten Anforderungen der TRGS 201 (Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) und greift unter anderem das darin vorgegebene Farbsystem für die Rohrleitungskennzeichnung auf.
Bei der Kennzeichnung von Rohrleitungen sind folgende Punkte
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Farben für Stoffgruppen |
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Durchfluss-Stoff | Gruppenfarbe | Zusatzfarbe | Schriftfarbe |
Wasser | grün | -- | weiß |
Wasserdampf | rot | -- | weiß |
Luft | grau | -- | schwarz |
Sauerstoff | blau | -- | weiß |
brennbare Gase | gelb | rot | schwarz |
nicht brennbare Gase | gelb | schwarz | schwarz |
Säuren | orange | -- | schwarz |
Laugen | violett | -- | weiß |
brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe | braun | rot | weiß |
nicht brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe | braun | schwarz | weiß |
Weitere Informationen zum Thema Rohrleitungskennzeichnung | |
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Rohrleitungskennzeichnung - um Unfälle zu vermeiden
Rohrleitungsbänder sind gemäß DIN
2403 gesetzlich geregelt. Darin heißt es unter anderem, dass
nicht erdverlegte Rohrleitungen an wichtigen und gefahrenträchtigen Punkten einheitlich, gut sichtbar
und dauerhaft gekennzeichnet werden müssen. Diese
Rohrleitungskennzeichnung dient der Sicherheit und beugt
dem Unfallschutz vor. Damit soll verhindert werden, dass Rohre oder Leitungen, die mit gefährlichen
oder gasförmigen Durchflussstoffen gefüllt sind, bei eventuellen Reparaturarbeiten bzw. Instandsetzungen
nicht unwissentlich beschädigt werden. Durchflussstoff, Gefahrstoff und WarnzeichenRohrleitungsbänder können nur mit dem Durchflussstoff
selbst z. B. mit der Bezeichnung "Wasser"
gekennzeichnet sein oder mit einem oder zwei Gefahrensymbolen. Durchflussstoffe, die gemäß dem
Chemikaliengesetz als Gefahrstoff klassifiziert ist, werden mit einem Gefahrensymbol markiert. Sind die
Durchflussstoffe radioaktiv, ist es zusätzlich mit einem Warnzeichen zu kennzeichnen. Wie muss gekennzeichnet werden?Die Kennzeichnung von Rohrleitungen hat in regelmäßigen Abständen von maximal zehn Metern
und in der unmittelbaren Nähe der gefährdeten Stelle am Anfang, Ende, Abzweige, Ventile,
Wanddurchführungen und Armaturen zu erfolgen. Generell muss auf den Bändern die Gruppen- als auch die
Zusatzfarbe des Durchflussstoffes angegeben werden. Auf die Wortangabe, die Kennzahl und die chemische
Formel ist hierbei zu achten. Verwenden Sie Kennzahlen oder Kurzzeichen, müssen entsprechende
Erläuterungen dazu an betriebswichtigen Punkten ausgehängt bzw. ausgelegt werden. Wissenwertes zum ThemaWenn Sie mehr zum Thema erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen unsere Gesamtübersicht Sicherheitskennzeichnung. |
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