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 Weitere Informationen zum Thema Sicherheitsschrank feuerbeständig | |  | Der feuerbeständige Sicherheitsschrank zur vorschriftsmäßigen Lagerung von Gefahrstoffen
In Arbeitsräumen müssen Gefahrstoffe sicher und vorschriftsgemäß in Sicherheitsschränken gelagert werden, um Menschen, Gegenstände und die Umwelt zu schützen. Im Labor greift man dafür beispielsweise auf Chemikalienschränke oder Laugenschränke zurück. Im Lager kommt unter anderem ein Ölschrank zur Lagerung von Öl und Kanister zum Einsatz. Sollen leicht entzündbare und brennbare Stoffe gelagert werden, bietet sich die Nutzung eines feuerfesten Sicherheitsschrankes an. Hierfür stehen speziell entwickelte feuerbeständige Sicherheitsschränke zur Verfügung:
Zur Feuerwiderstandsfähigkeit
Die wesentlichen Anforderungen an die Schränke sind je nach Sicherheitstyp an den gültigen DIN-Normen ersichtlich:
DIN EN 14470 unterteilt sich in die Vorschriften bzgl. Sicherheitsschränken für brennbare Flüssigkeiten (DIN EN 14470-1) und Sicherheitsschränke für Druckgasflaschen nach DIN EN 14470-2. Die Norm ist der Nachfolger der mittlerweile außer Kraft getretenen DIN 12925-1 und -2 aus den Jahren 1988 bzw., 1998 und wurde im Rahmen der europäischen Harmonisierung eingeführt.
Anforderungen an die Sicherheitsschränke gem. DIN
Die wichtigsten Anforderungen sind folgende:
- mit einer Schließzeit von maximal 20 Sekunden müssen sich die Türen aus jeder Öffnungsstellung selbständig schließen können (Thermomechanik),
- im Brandfall schäumt eine Brandschutzdichtung auf und versiegelt den Schrank,
- für Türfeststellanlagen gilt, dass diese den Schließvorgang bei 50 Grad Celsius auslösen und
- die Ausstattung der Schränke mit Zu- und Abluftöffnungen zum Anschluss an eine Entlüftung; die Öffnungen müssen bei 70 Grad Celsius selbststätig schließen.
Die Sicherheitsschranktypen
Sicherheitsschränke zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten teilen sich je nach der Minutenanzahl der Feuerbeständigkeit in Typ 15, Typ, 30, Typ 60 und Typ 90. Für Gasdruckflaschen gilt entsprechend die Einteilung in Typ G15, G30, G60 und G90.
Die Auswahlkriterien
Weitere Auswahlkriterien für die Sicherheitsschränke sind zur Aufstellung in Arbeitsräumen die Isolierung nach DIN 4102, die Anforderungen an Höhe, Breite und Tiefe, die Tragkraft der Regale sowie die Größe der Auffangwanne.
Zu beachtende Gesetze
Zudem muss der passende Sicherheitsschrank im Einzelfall auch dem Chemikaliengesetz (ChemG), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) oder den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGF) entsprechen.
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