Übersicht | "Zusatzzeichen-Halbstandard"Überbegriffe Unterbegriffe |
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 Weitere Informationen zum Thema Zusatzzeichen-Halbstandard | |  | Zusatzzeichen-Halbstandard für gültige Regelungen außerhalb der StVO
Die Zusatzzeichen-Halbstandard findet man weder in der StVO, noch im zugehörigen Anhang, dem Schilderkatalog, aufgelistet. Die Schilderhersteller haben sich insoweit für diese Zeichen auf einen eigenen Standard verständigt, wobei sich die Nummer des jeweiligen Schildes aus den Buchstaben Zz für Zusatzzeichen und einer vierstelligen Nummer zwischen 2000 und 2999 zusammensetzt. Diese Vereinheitlichung hat den dort genannten Zusatzzeichen die Bezeichnung Zusatzzeichen-Halbstandard eingebracht, weil sie eben nicht in das gesetzliche Regelwerk und seine Durchführungsverordnung aufgenommen werden.
Das Aussehen der Zusatzzeichen-Halbstandard
Zusatzzeichen-Halbstandard bestehen ebenfalls wie Zusatzzeichen StVo aus einem weißen Hintergrund, einer schwarzen Linie in geringem Abstand zum Schilderrand sowie einem Symbol, Piktogramm oder Text in schwarzer Schrift in der Mitte. Bei der weißen Folie, die auf einem zwei bis drei Millimeter dickem Aluminiumblech aufgebracht ist, handelt es sich um reflektierende Folie.
Die Gültigkeit der Zeichen
Ob Zusatzzeichen-Halbstandard als gültige Verkehrszeichen anzusehen sind, ist umstritten. Manche bejahen dies, wenn
- sie von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde angeordnet wurden und
- die allgemeinen Kriterien bzgl. inhaltlicher Klarheit, Eindeutigkeit und Ausgestaltung von Verkehrszeichen erfüllen.
Umgekehrt heißt es in der StVO, dass nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen und die in der Durchführungsverordnung gelisteten Zeichen (Zusatzzeichen) verwendet werden dürfen. Die Zusatzzeichen-Halbstandard greifen aber nicht als Regelung in den Verkehr ein, sie benötigen kein Hauptschild, können daher als Sicherheitskennzeichnung auch alleine stehen und dürfen deshalb immer, auch auf privatem Gelände, verwendet werden. Beispiele dafür sind die Schilder "Eingeschränkter Winterdienst" oder "Betreten der Eisfläche verboten".
Die Größe
Als Halbstandard halten sich die Hersteller an die Schildergrößen, wie sie für die Zusatzzeichen selbst gelten. Die Schildergröße ist damit von der Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Verkehrs abhängig. Für Geschwindigkeiten bis 50 km/h wird Größe 1 vorgeschrieben. Das Schild „Krötenwanderung“ ist in Größe 1 genau 420 Millimeter breit und 231 Millimeter hoch. Die Höhe der Zusatzschilder-Halbstandard variiert immer relativ entsprechend der Breite (Größe).
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