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ADR – Gefahrgut sicher transportieren
Das ADR-Abkommen bezeichnet das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es regelt, welche gefährlichen Güter international befördert werden dürfen und wie diese zu transportieren sind. Alle zwei Jahre erfolgt eine Anpassung, die den neuesten technischen und juristischen Erkenntnissen entspricht. Die Vorschriften betreffen zum Beispiel die Klassifizierung von Gütern, Verwendung von Verpackungen, Verfahren beim Versand (einschließlich Kennzeichnung », Bezettelung, Anbringen von Großzetteln, Dokumentation), Vorschriften für die Sicherung » der Packstücke und andere Dinge.
Gefahrzettel für Lithium-Batterien ab 01.01.2019 verpflichtend
Seit dem 01.01.2017 weist der neue Gefahrzettel 9A » nun explizit auf den Paketinhalt mit Lithium-Batterien hin und nicht mehr nur auf „Verschieden gefährliche Stoffe“ (Gefahrzettel 9). Für die
bezettelungspflichtigen Versandstücke » mit UN 3090, 3091, 3480 oder 3481 ist nicht mehr die Nummer 9, sondern die neue Nummer 9A gültig. Der neue Gefahrzettel gilt jedoch nur für die Verwendung auf Verpackungen von Lithium-Batterien und muss ab dem 01.01.2019 verpflichtend verwendet werden.
Für die Plakatierung von Umschließungen (Container, Fahrzeug) darf bei Lithium-Batterien weiterhin nur der Gefahrzettel Klasse 9 » verwendet werden.
Ergänzt wird der Gefahrzettel 9A für Verpackungen von Lithium-Batterien noch durch das nebenstehende Kennzeichen ».
Wichtig für dieses Kennzeichen ist, alle UN Nummern des Verpackungsinhalts auf diesem Etikett zu vermerken. Wenn die Telefonnummer des Versenders nicht anderweitig auf der Verpackung angegeben ist, muss diese zusätzlich auf dem Etikett eingetragen werden, da im Bedarfsfall zusätzliche Informationen vom Versender eingeholt werden müssen.
Das neue Kennzeichen ersetzt die bisherigen Regelungen im Straßen- und Bahnverkehr (ADR/RID), bei der Binnenschifffahrt (ADN), in der Seefahrt (IMDG-Code). Zusätzlich ist das neue Kennzeichen auch im Luftverkehr (IATA) gültig. Ihr Vorteil: Künftig gibt es somit nur noch ein Kennzeichen für alle Verkehrsträger.
Transport von Lithiumbatterien per Luftfracht
Bereits seit April 2016 dürfen größere Mengen Lithium-Batterien nicht mehr in Passagierflugzeugen transportiert werden.
Gemäß IATA-DGR (Luftfahrt) muss jedes Packstück mit Lithium-Batterien ( UN 3090, UN 3480 ») zusätzlich zu allen anderen erforderlichen Kennzeichen das Label
„ Cargo Aircraft Only »“ tragen.
Unsere Auswahl der ADR-Klassen 1-9A
Klasse 1 »
Explosive Stoffe
z.B. Sprengstoff, Feuerwerkskörper etc.
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Klasse 2 »
Brennbare Gase
z.B. Propangas, Wasserstoff etc.
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Klasse 5.1 »
Entzündend wirkende Stoffe
z.B. Wasserstoff- peroxid etc.
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Klasse 2 »
Nicht brennbare Gase
z.B. Helium, Sauer- stoff etc.
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Klasse 4 »
Endzündbare, feste Stoffe
z.B. Schwefel, Kohle Phosphor etc.
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Klasse 6 »
Giftige Stoffe
z.B. Arsen, Pestizide etc.
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Klasse 7 »
Radioaktive Stoffe
z.B. Plutonium, Uran, med. Instrumente etc.
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Klasse 9 »
Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
z.B. Asbest etc.
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Begrenzte Mengen »
In begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter
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Klasse 8 »
Ätzende Stoffe
z.B. Schwefelsäure, Salzsäure etc.
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Klasse 9A »
Lithiumbatterien
Für Versandstücke
mit UN 3090, 3091, 3480 oder 3481
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Umwelt- gefährdende Stoffe »
z.B. Blei, Heizöl, Quecksilber etc.
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Weitere Gefahrenzettel finden Sie hier »
Geltungsbereiche des ADR
Das ADR-Abkommen ist in folgenden Ländern und Regionen gültig: Albanien, Andorra, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Weißrussland und Zypern.
Neben dem ADR-Abkommen finden weltweit noch zahlreiche weitere Vorschriften, Ausarbeitungen und Bestimmungen Anwendung. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Richtlinien, die in Unternehmen u.U. zusätzlich beachtet werden sollten.
RSE/RSEB
RSE: Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn
RSEB: Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn und Binnenschifffahrt.
- offizielle Bezeichnung des transportierten Gutes
- Eigenschaften des Ladeguts
- Art der Gefahr
- mitzuführende persönliche Schutzausrüstung (Fahrer)
- mitzuführende Ausrüstung im Fahrzeug (Kanalabdeckung, …)
- Maßnahmen des Fahrers im Fall eines Unfalls
- Notruf-Telefonnummern (Polizei, Feuerwehr)
- Maßnahmen bei Feuer
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Telefonnummern, wo man Unterstützung bekommen kann (Notrufnummern)
- sowie weitere Angaben
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Schriftliche Weisungen: Unfallmerkblatt
Gerade bei der Beförderung von Gefahrgut sind Unfallmerkblätter eine wichtige Hilfe, um bei unvorhergesehenen Zwischenfällen richtig zu handeln und Gefahren für Menschen und Umwelt so gering wie möglich zu halten bzw. ganz auszuschließen.
Für Transporte im Straßenverkehr müssen bestimmte Informationen mitgeführt werden, die in den ADR-Vorschriften definiert sind und in Deutschland durch die GGVSE-Durchführungsrichtlinie (RSE) in Anlage 13 näher bestimmt werden.
Bei einem Gefahrguttransport über Ländergrenzen hinweg ist besonders wichtig, dass im Fahrzeug Unfallmerkblätter in allen entsprechenden Landessprachen mitgeführt werden.
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Kroschke – Qualität seit 1957
Die Kroschke sign-international GmbH ist ein inhabergeführtes Unternehmen mit über 300 Mitarbeitern in Braunschweig und wurde im Jahr 1957 gegründet. Durch die stetige Weiterentwicklung in den Sortimenten

betriebliche Kennzeichnung, Erste Hilfe, Arbeitsschutz und Persönlicher Schutzausrüstung und Betriebsausstattung ist Kroschke zu dem Vollsortimenter und Einkaufsberater in Sachen Arbeitssicherheit herangewachsen.
Alle Kennzeichen werden im eigenen Haus gefertigt. Die Produktion zählt zu den größten und modernsten Siebdruckereien Europas. Das Kroschke-Sortiment umfasst heute über 20.000 Produkte.
 Weitere Informationen zum Thema Gefahrgutklassen | |  | Gefahrgutzettel - Spezifizierung der Ladung
Bei der Kennzeichnung von Gefahrguttransporten ist es wichtig, neben den Gefahrguttafeln auch die dazugehörigen Gefahrgutzettel am Transportfahrzeug anzubringen. Dieser Zettel ist in der Kennzeichnung von Gefahrgütern nach ADR vorgeschrieben. Gefahrgüter können die Umwelt und den Menschen in unterschiedlichem Maß und durch verschiedenste Auswirkungen gefährden, durch die eingehende Beschreibung des transportierten Gutes und dessen gefährdende Eigenschaften spielt der Gefahrgutzettel bei der Transportsicherheit eine wichtige Rolle.
Die Einteilung der Gefahrgutzettel
Gefahrgutzettel, die auch Placards genannt werden, sind in unterschiedlichen Klassen eingeteilt. Diese Klassen beschreiben die vom Gefahrgut ausgehende Gefährdung. Eine Grobeinteilung der Klassen 1 bis 9 erfolgt mit zusätzlicher Untergliederung für eine noch genauere Gefahrenpotentialangabe. Neben einem Piktogramm, dem Gefahrensymbol, das auf die Gefahr des Gutes hinweist, kommen zusätzliche Nummerncodes der Gefahrgutklasse zum Einsatz.
Gefahrgutklasse |
Gefahr |
Zusatzuntergliederung |
1
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explosive Stoffe, Stoffgemische und Güter
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Explosionsgefährdung und Auswirkung auf die Fracht
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2
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Gase
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brennbare, nichtbrennbare und giftige Gase
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3
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brennbare Flüssigkeiten
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-
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4
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selbstentzündbare Stoffe und Gegenstände
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entzündbare, feste entzündbare und bei Berührung mit Wasser entzündbare Produkte, Stoffe und Stoffgemische
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5
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entzündend oder oxidierend wirkende Gefahrgüter
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organische Peroxide
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6
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giftige Stoffe und Gegenstände
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hinzu kommen ansteckungsgefährdende Gefahrgüter
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7
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radioaktive Güter und Produkte
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unterschiedliche Einstufungen und Kategorisierungen
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8
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ätzende Güter
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-
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Aber nicht nur die passende Klasse ist für die richtige Kennzeichnung ausschlaggebend, auch ist wichtig, dass der Gefahrenzettel gut sichtbar am jeweiligen Fahrzeug und Packstück angebracht wird.
Packstückkennzeichnung auch bei kleinen Mengen
Nicht nur die Transportfahrzeuge müssen mit einem Gefahrgutzettel ausgestattet werden, auch Packstücke benötigen entsprechende Verpackungskennzeichnung, sobald Gefahrgut enthalten ist. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten, entweder geben die Gefahrzettel an, dass sich allgemein kleinste Mengen von Gefahrgut im Packstück befinden, oder sie beziffern das Gefahrgut näher, indem Sie die UN-Nummer für die Kleinstmenge mit angeben. Kommen größere Mengen in den Abpackungen und Gebinden vor, so sind die herkömmlichen Gefahrgutzettel der Größe 10 x 10 cm, die so genannten Labels, zu verwenden.
Warnwirkung und Informationspolitik
Die Gefahrgutzettel sind durch den Einsatz des Piktogramms für fast jeden Passanten leicht zu deuten. Dadurch wird in vielen Fällen bei Havarien oder Unfällen größerer Schaden an Personen vermieden, da vom Gefahrgutzettel und den weiterführenden Gefahrengutkennzeichnungen eine große Warnwirkung ausgeht. Noch wesentlicher ist es allerdings, dass bei Bedarf sowohl Ihr Personal als auch die vor Ort eintreffenden Rettungskräfte gut geschult sind und die nötigen Maßnahmen beim Bekämpfen von Katastrophen und dem Unterbinden weiterführendere Gefahren durch Gefahrgut einleiten können. Diese lassen sich anhand der UN-Nummer des Gefahrguts und nicht zu unwesentlichen Teilen aus der Gefahrgutklasse auf dem Gefahrgutzettel abgelesen.
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