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„Gefahrgutkennzeichnung“ Überbegriffe |
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Gefahrenzettel Klasse 1 - 9 sowie mit Un und LQ Spezifikation.
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Weitere Kennzeichnungs-Etiketten für gefährliche Güter.
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Als klappbare oder starre Ausführung zur Kennzeichnung von Gefahrguttransporten.
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Schwer entflammbare Tasche zum Schutz der Gefahrgutpapiere.
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ADR – Gefahrgut sicher transportieren
Das ADR-Abkommen bezeichnet das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es regelt, welche gefährlichen Güter international befördert werden dürfen und wie diese zu transportieren sind. Alle zwei Jahre erfolgt eine Anpassung, die den neuesten technischen und juristischen Erkenntnissen entspricht. Die Vorschriften betreffen zum Beispiel die Klassifizierung von Gütern, Verwendung von Verpackungen, Verfahren beim Versand (einschließlich Kennzeichnung », Bezettelung, Anbringen von Großzetteln, Dokumentation), Vorschriften für die Sicherung » der Packstücke und andere Dinge.
Gefahrzettel für Lithium-Batterien ab 01.01.2019 verpflichtend
Seit dem 01.01.2017 weist der neue Gefahrzettel 9A » nun explizit auf den Paketinhalt mit Lithium-Batterien hin und nicht mehr nur auf „Verschieden gefährliche Stoffe“ (Gefahrzettel 9). Für die
bezettelungspflichtigen Versandstücke » mit UN 3090, 3091, 3480 oder 3481 ist nicht mehr die Nummer 9, sondern die neue Nummer 9A gültig. Der neue Gefahrzettel gilt jedoch nur für die Verwendung auf Verpackungen von Lithium-Batterien und muss ab dem 01.01.2019 verpflichtend verwendet werden.
Für die Plakatierung von Umschließungen (Container, Fahrzeug) darf bei Lithium-Batterien weiterhin nur der Gefahrzettel Klasse 9 » verwendet werden.
Ergänzt wird der Gefahrzettel 9A für Verpackungen von Lithium-Batterien noch durch das nebenstehende Kennzeichen ».
Wichtig für dieses Kennzeichen ist, alle UN Nummern des Verpackungsinhalts auf diesem Etikett zu vermerken. Wenn die Telefonnummer des Versenders nicht anderweitig auf der Verpackung angegeben ist, muss diese zusätzlich auf dem Etikett eingetragen werden, da im Bedarfsfall zusätzliche Informationen vom Versender eingeholt werden müssen.
Das neue Kennzeichen ersetzt die bisherigen Regelungen im Straßen- und Bahnverkehr (ADR/RID), bei der Binnenschifffahrt (ADN), in der Seefahrt (IMDG-Code). Zusätzlich ist das neue Kennzeichen auch im Luftverkehr (IATA) gültig. Ihr Vorteil: Künftig gibt es somit nur noch ein Kennzeichen für alle Verkehrsträger.
Transport von Lithiumbatterien per Luftfracht
Bereits seit April 2016 dürfen größere Mengen Lithium-Batterien nicht mehr in Passagierflugzeugen transportiert werden.
Gemäß IATA-DGR (Luftfahrt) muss jedes Packstück mit Lithium-Batterien ( UN 3090, UN 3480 ») zusätzlich zu allen anderen erforderlichen Kennzeichen das Label
„ Cargo Aircraft Only »“ tragen.
Unsere Auswahl der ADR-Klassen 1-9A
Klasse 1 »
Explosive Stoffe
z.B. Sprengstoff, Feuerwerkskörper etc.
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Klasse 2 »
Brennbare Gase
z.B. Propangas, Wasserstoff etc.
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Klasse 5.1 »
Entzündend wirkende Stoffe
z.B. Wasserstoff- peroxid etc.
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Klasse 2 »
Nicht brennbare Gase
z.B. Helium, Sauer- stoff etc.
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Klasse 4 »
Endzündbare, feste Stoffe
z.B. Schwefel, Kohle Phosphor etc.
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Klasse 6 »
Giftige Stoffe
z.B. Arsen, Pestizide etc.
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Klasse 7 »
Radioaktive Stoffe
z.B. Plutonium, Uran, med. Instrumente etc.
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Klasse 9 »
Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
z.B. Asbest etc.
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Begrenzte Mengen »
In begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter
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Klasse 8 »
Ätzende Stoffe
z.B. Schwefelsäure, Salzsäure etc.
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Klasse 9A »
Lithiumbatterien
Für Versandstücke
mit UN 3090, 3091, 3480 oder 3481
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Umwelt- gefährdende Stoffe »
z.B. Blei, Heizöl, Quecksilber etc.
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Weitere Gefahrenzettel finden Sie hier »
Geltungsbereiche des ADR
Das ADR-Abkommen ist in folgenden Ländern und Regionen gültig: Albanien, Andorra, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Weißrussland und Zypern.
Neben dem ADR-Abkommen finden weltweit noch zahlreiche weitere Vorschriften, Ausarbeitungen und Bestimmungen Anwendung. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Richtlinien, die in Unternehmen u.U. zusätzlich beachtet werden sollten.
RSE/RSEB
RSE: Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn
RSEB: Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn und Binnenschifffahrt.
- offizielle Bezeichnung des transportierten Gutes
- Eigenschaften des Ladeguts
- Art der Gefahr
- mitzuführende persönliche Schutzausrüstung (Fahrer)
- mitzuführende Ausrüstung im Fahrzeug (Kanalabdeckung, …)
- Maßnahmen des Fahrers im Fall eines Unfalls
- Notruf-Telefonnummern (Polizei, Feuerwehr)
- Maßnahmen bei Feuer
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Telefonnummern, wo man Unterstützung bekommen kann (Notrufnummern)
- sowie weitere Angaben
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Schriftliche Weisungen: Unfallmerkblatt
Gerade bei der Beförderung von Gefahrgut sind Unfallmerkblätter eine wichtige Hilfe, um bei unvorhergesehenen Zwischenfällen richtig zu handeln und Gefahren für Menschen und Umwelt so gering wie möglich zu halten bzw. ganz auszuschließen.
Für Transporte im Straßenverkehr müssen bestimmte Informationen mitgeführt werden, die in den ADR-Vorschriften definiert sind und in Deutschland durch die GGVSE-Durchführungsrichtlinie (RSE) in Anlage 13 näher bestimmt werden.
Bei einem Gefahrguttransport über Ländergrenzen hinweg ist besonders wichtig, dass im Fahrzeug Unfallmerkblätter in allen entsprechenden Landessprachen mitgeführt werden.
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Kroschke – Qualität seit 1957
Die Kroschke sign-international GmbH ist ein inhabergeführtes Unternehmen mit über 300 Mitarbeitern in Braunschweig und wurde im Jahr 1957 gegründet. Durch die stetige Weiterentwicklung in den Sortimenten

betriebliche Kennzeichnung, Erste Hilfe, Arbeitsschutz und Persönlicher Schutzausrüstung und Betriebsausstattung ist Kroschke zu dem Vollsortimenter und Einkaufsberater in Sachen Arbeitssicherheit herangewachsen.
Alle Kennzeichen werden im eigenen Haus gefertigt. Die Produktion zählt zu den größten und modernsten Siebdruckereien Europas. Das Kroschke-Sortiment umfasst heute über 20.000 Produkte.
 Weitere Informationen zum Thema Gefahrgutkennzeichnung | |  | Gefahrstoffkennzeichnung - ein Muss, kein Kann
Nicht nur in der chemischen Industrie, bei der Verarbeitung oder Herstellung von Produkten sind Stoffe anzutreffen, von denen ein mehr oder weniger hohes Gefährdungspotential für die Umwelt und die Gesundheit ausgeht. In fast jedem Arbeitsumfeld wird mit solchen Stoffen hantiert. Oftmals ist man sich der Gefahr, die von Öl, Benzin oder Reinigungsmitteln ausgeht, gar nicht bewusst. Gefahrstoffkennzeichnungen geben Aufschluss und sorgen dafür, dass die richtige Handhabung des Stoffes und der Gebinde für jeden ersichtlich sind.
Gefahrstoffverordnung
Die Deklarierung und vor allem der Umgang und das Ausweisen von Gefahrstoffen ist in der Gefahrstoffordnung festgeschrieben. Diese Verordnung ist bindend und soll das Gefahrenpotential eindämmen. Nach der Gefahrstoffordnung sind alle in der Gefahrstoffdatenbank hinterlegten Stoffe mit Namen, dem Gefahrenpiktogramm und neuerdings mit den H- und P-Sätzen, diese ersetzen nach der neuen europaweit konformen Kennzeichnung die R- und S-Sätze, auszuweisen. Das GHS, global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, ist seit 1.12.2010 in Kraft getreten.
Kennzeichnung - eine wichtige Informationsquelle
Gefahrstoffkennzeichnungen sorgen dafür, dass bestens mit den gefährlichen Stoffen umgegangen wird und kein unnötiges Sicherheitsrisiko für Ihre Beschäftigten, die Umwelt und unbeteiligte Personen entsteht. Egal, ob Laborkennzeichnung, Lagerkennzeichnung oder Transportkennzeichnung - immer und überall den perfekten Überblick zu behalten, ist beim Umgang mit Gefahrstoffen besonders wichtig.
Möglichkeiten der Gefahrgutkennzeichnung
Gefahrstoffetiketten
Gefahrstoffetiketten lassen sich leicht auf Umverpackungen, Fässern, Kanistern oder auch an Regalen befestigen, um über den Inhalt Aufschluss zu geben. Sie enthalten alle wesentlichen Informationen auf einen Blick. Zur unkomplizierten Sicherheitskennzeichnung sind die selbstklebenden Etiketten aus dem Bereich der Gefahrstoffkennzeichnung nicht wegzudenken. Berücksichtigen Sie, dass es sich nach Möglichkeit um Folienetiketten handeln sollte. Durch diese Art von Etiketten ist es auch bei Feuchtigkeitseinwirkung und Verschmutzung noch möglich, den Aufdruck zu lesen.
Gefahrensymbole
Symbole dieser Richtlinie sind bindend. Als Schild eingesetzt kann ein Mitarbeiter beim Betreten einer Fertigungshalle, eines Labors oder Lagerraumes bereits von vornherein über mögliche Gefährdungen informiert werden. Auch an Maschinen oder Fahrzeugen kann ein solches Gefahrstoffsymbol im Havariefall oder bei Leckagen wichtige Informationen vermitteln. Denken Sie daran, dass die neuen GHS-Symbole für chemische Stoffe seit 2010 bindend sind und für Zubereitungen ab 2015 gelten. In dieser Übergangszeit können Zubereitungen noch mit den bestehenden hochorangen Gefahrstoffkennzeichungen versehen werden.
Gefahrgut-Kennzeichnung
Gefahrentafeln sind Pflicht für Tanks und Fahrzeuge, die gefährliche Güter beherbergen. Der Aufdruck der Gefahrgut-Warntafeln informiert über das Gefahrenpotential, welches vom geladenen Stoff ausgeht. Der Gefahrgutzettel gehört zusätzlich zum Transportgut, er muss immer mitgeführt werden, denn er weist alle wesentlichen Daten zur Ladung aus. Aber auch im Lager sollten diese wesentlichen Informationsquellen zu Stoffeigenschaften von gefährlichem Lagergut keinesfalls fehlen. Rettungskräften kann durch Gefahrgutzetteln die nötige Information zu Teil werden, um ihren Einsatz im Notfall richtig zu koordinieren.
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