Wählen Sie aus folgendem Sortiment |  |

„Gefahrgut-Etiketten“ Überbegriffe |

ADR – Gefahrgut sicher transportieren
Das ADR-Abkommen bezeichnet das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es regelt, welche gefährlichen Güter international befördert werden dürfen und wie diese zu transportieren sind. Alle zwei Jahre erfolgt eine Anpassung, die den neuesten technischen und juristischen Erkenntnissen entspricht. Die Vorschriften betreffen zum Beispiel die Klassifizierung von Gütern, Verwendung von Verpackungen, Verfahren beim Versand (einschließlich Kennzeichnung », Bezettelung, Anbringen von Großzetteln, Dokumentation), Vorschriften für die Sicherung » der Packstücke und andere Dinge.
Gefahrzettel für Lithium-Batterien ab 01.01.2019 verpflichtend
Seit dem 01.01.2017 weist der neue Gefahrzettel 9A » nun explizit auf den Paketinhalt mit Lithium-Batterien hin und nicht mehr nur auf „Verschieden gefährliche Stoffe“ (Gefahrzettel 9). Für die
bezettelungspflichtigen Versandstücke » mit UN 3090, 3091, 3480 oder 3481 ist nicht mehr die Nummer 9, sondern die neue Nummer 9A gültig. Der neue Gefahrzettel gilt jedoch nur für die Verwendung auf Verpackungen von Lithium-Batterien und muss ab dem 01.01.2019 verpflichtend verwendet werden.
Für die Plakatierung von Umschließungen (Container, Fahrzeug) darf bei Lithium-Batterien weiterhin nur der Gefahrzettel Klasse 9 » verwendet werden.
Ergänzt wird der Gefahrzettel 9A für Verpackungen von Lithium-Batterien noch durch das nebenstehende Kennzeichen ».
Wichtig für dieses Kennzeichen ist, alle UN Nummern des Verpackungsinhalts auf diesem Etikett zu vermerken. Wenn die Telefonnummer des Versenders nicht anderweitig auf der Verpackung angegeben ist, muss diese zusätzlich auf dem Etikett eingetragen werden, da im Bedarfsfall zusätzliche Informationen vom Versender eingeholt werden müssen.
Das neue Kennzeichen ersetzt die bisherigen Regelungen im Straßen- und Bahnverkehr (ADR/RID), bei der Binnenschifffahrt (ADN), in der Seefahrt (IMDG-Code). Zusätzlich ist das neue Kennzeichen auch im Luftverkehr (IATA) gültig. Ihr Vorteil: Künftig gibt es somit nur noch ein Kennzeichen für alle Verkehrsträger.
Transport von Lithiumbatterien per Luftfracht
Bereits seit April 2016 dürfen größere Mengen Lithium-Batterien nicht mehr in Passagierflugzeugen transportiert werden.
Gemäß IATA-DGR (Luftfahrt) muss jedes Packstück mit Lithium-Batterien ( UN 3090, UN 3480 ») zusätzlich zu allen anderen erforderlichen Kennzeichen das Label
„ Cargo Aircraft Only »“ tragen.
Unsere Auswahl der ADR-Klassen 1-9A
Klasse 1 »
Explosive Stoffe
z.B. Sprengstoff, Feuerwerkskörper etc.
|
Klasse 2 »
Brennbare Gase
z.B. Propangas, Wasserstoff etc.
|
Klasse 5.1 »
Entzündend wirkende Stoffe
z.B. Wasserstoff- peroxid etc.
|
|
Klasse 2 »
Nicht brennbare Gase
z.B. Helium, Sauer- stoff etc.
|
Klasse 4 »
Endzündbare, feste Stoffe
z.B. Schwefel, Kohle Phosphor etc.
|
Klasse 6 »
Giftige Stoffe
z.B. Arsen, Pestizide etc.
|
|
Klasse 7 »
Radioaktive Stoffe
z.B. Plutonium, Uran, med. Instrumente etc.
|
Klasse 9 »
Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
z.B. Asbest etc.
|
Begrenzte Mengen »
In begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter
|
|
Klasse 8 »
Ätzende Stoffe
z.B. Schwefelsäure, Salzsäure etc.
|
Klasse 9A »
Lithiumbatterien
Für Versandstücke
mit UN 3090, 3091, 3480 oder 3481
|
Umwelt- gefährdende Stoffe »
z.B. Blei, Heizöl, Quecksilber etc.
|
Weitere Gefahrenzettel finden Sie hier »
Geltungsbereiche des ADR
Das ADR-Abkommen ist in folgenden Ländern und Regionen gültig: Albanien, Andorra, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Weißrussland und Zypern.
Neben dem ADR-Abkommen finden weltweit noch zahlreiche weitere Vorschriften, Ausarbeitungen und Bestimmungen Anwendung. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Richtlinien, die in Unternehmen u.U. zusätzlich beachtet werden sollten.
RSE/RSEB
RSE: Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn
RSEB: Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn und Binnenschifffahrt.
- offizielle Bezeichnung des transportierten Gutes
- Eigenschaften des Ladeguts
- Art der Gefahr
- mitzuführende persönliche Schutzausrüstung (Fahrer)
- mitzuführende Ausrüstung im Fahrzeug (Kanalabdeckung, …)
- Maßnahmen des Fahrers im Fall eines Unfalls
- Notruf-Telefonnummern (Polizei, Feuerwehr)
- Maßnahmen bei Feuer
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Telefonnummern, wo man Unterstützung bekommen kann (Notrufnummern)
- sowie weitere Angaben
|
|
Schriftliche Weisungen: Unfallmerkblatt
Gerade bei der Beförderung von Gefahrgut sind Unfallmerkblätter eine wichtige Hilfe, um bei unvorhergesehenen Zwischenfällen richtig zu handeln und Gefahren für Menschen und Umwelt so gering wie möglich zu halten bzw. ganz auszuschließen.
Für Transporte im Straßenverkehr müssen bestimmte Informationen mitgeführt werden, die in den ADR-Vorschriften definiert sind und in Deutschland durch die GGVSE-Durchführungsrichtlinie (RSE) in Anlage 13 näher bestimmt werden.
Bei einem Gefahrguttransport über Ländergrenzen hinweg ist besonders wichtig, dass im Fahrzeug Unfallmerkblätter in allen entsprechenden Landessprachen mitgeführt werden.
|
Kroschke – Qualität seit 1957
Die Kroschke sign-international GmbH ist ein inhabergeführtes Unternehmen mit über 300 Mitarbeitern in Braunschweig und wurde im Jahr 1957 gegründet. Durch die stetige Weiterentwicklung in den Sortimenten

betriebliche Kennzeichnung, Erste Hilfe, Arbeitsschutz und Persönlicher Schutzausrüstung und Betriebsausstattung ist Kroschke zu dem Vollsortimenter und Einkaufsberater in Sachen Arbeitssicherheit herangewachsen.
Alle Kennzeichen werden im eigenen Haus gefertigt. Die Produktion zählt zu den größten und modernsten Siebdruckereien Europas. Das Kroschke-Sortiment umfasst heute über 20.000 Produkte.
 Weitere Informationen zum Thema Gefahrgut-Etiketten | |  | Gefahrgutetiketten - Kennzeichnung nach Vorschrift
Während im Bereich der Gefahrstoffe Gefahrstoffetiketten genutzt werden, kommen beim Gefahrgut entsprechende Gefahrgutetiketten zum Einsatz. Komplette Güter oder Produkte gehören genauso in diese Sparte wie einfache Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit, das Leben und die Umwelt darstellen.
Kennzeichnungspflicht
Egal, ob das Gefahrgut zu Land, zu Wasser, zu Luft oder auf Schienen von A nach B transportiert wird, eine ausreichende Gefahrgutkennzeichnung ist in jedem Fall nötig. Vorgeschrieben und festgelegt sind die Kennzeichnungspflichten in der Gefahrgutverordnung. Ein Gefahrgutetikett, das am Tank oder Behälter angebracht ist, muss passend zum Stoff gewählt und die Transportbedingungen und Richtlinien, die beim Gefahrguttransport einzuhalten sind, angegeben werden. Auch einfache Stoffeigenschaften wie Magnetismus werden ausgewiesen, da diese nicht in den Gefahrgutklassen hinterlegt sind.
Transportbedingungen
Damit nach dem Verladen noch nachvollzogen werden kann, was sich genau in den Behältern befindet und welche Eigenschaften vom Stoff ausgehen, vor allem aber wie der Transport gestaltet werden muss, um eine möglichst geringe Gefahrenfreigabe auszulösen, werden Luftfrachteignungen sowie Wärme und Kälteangaben speziell ausgewiesen. Nur so kann ein optimierter Transport des Gefahrguts erfolgen. Die UN-Nummern, die auf den Gebinden mit Etiketten hinterlegt werden, zeigen genau an, welcher Stoff sich in der Verpackung befindet.
Die Übersicht behalten mit den passenden Gefahrgutetiketten
Damit auch wesentliche Informationen über die Möglichkeiten und Bedingungen zur Verladung und Lagerung gleich ersichtlich werden, werden Gefahrgutetiketten mit Versandinformationen auch in diesen Bereichen eingesetzt. Somit ist klar, wie mit den einzelnen Fässern oder dem kompletten Tankinhalt umgegangen werden muss. Nicht jeder Transport- und Lagermitarbeiter kann in der Vielzahl der täglich bewegten Produkte genau zuordnen, wo sich gerade was befindet. Um die Gefahr von unvorsichtigen und unpassenden Produktbehandlungen vorzubeugen, helfen die Etikettierungen mit ihren Informationen weiter.
Güter, die nur gekühlt oder erwärmt transportiert werden sollen, um ein möglichst geringes Risiko auszustrahlen oder die nötige Konsistenz zu behalten, werden genauso von außen sichtbar ausgewiesen wie Güter, die magnetische Felder aussenden und somit empfindliche Elektroniken stören können oder wassergefährdende Güter. Auch beim Umladen sind solche Informationen durch angebrachte Gefahrgutetiketten leicht einsehbar und von großer Bedeutung.
Gefahren minimieren
Wichtig ist, dass das Gefahrgutetikett gut sichtbar angebracht wird. Ist die Gefahr bekannt, ist sie auch kalkulierbar und der Einsatz von Maßnahmen zur Unterbindung von thermischen, mechanischen oder strahlungsbedingten Einflüssen kann, soweit dies möglich ist, vorgenommen werden. Dabei stehen der Selbstschutz des Transporteurs und der Rettungskräfte im Notfall sowie der Umgebungsschutz der Anwohner und angesiedelte Industrien im Vordergrund.
Gefahrstoffetiketten - leicht angebracht
Die Etiketten sollten immer so angebracht sein, dass sie ohne Mühe gut lesbar sind. Dies bedeutet, dass eine ausreichende Größe und eine passende Positionierung vorliegen müssen, die auch beim Umlagern berücksichtigt wird. Folien sind auf Grund der häufig einwirkenden Umgebungsbedingungen besonders gut geeignet und sorgen dafür, dass der Aufdruck auch noch nach starken Belastungen in ausreichendem Maß gelesen werden kann. Achten Sie darauf, die passende Etikettierung vorzunehmen und eventuell anhaftende, alte Gefahrgutetiketten zu entfernen, um Irrtümer und Verwechslungen vorzubeugen.
|
|  | |